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Image by Darya Tryfanava

Lettland – Ihr Tor nach Europa

Strategisch. Steuerlich optimiert. Rechtssicher.
Über Lettland

Lettland liegt an der Ostsee im Herzen Nordeuropas und ist Mitglied der EU, NATO, der UNO sowie des Schengen-Raums. Mit einer weltoffenen, dynamischen Wirtschaft, einer vielfältigen Kultur und einer hervorragend ausgebauten Infrastruktur bietet Lettland internationalen Investoren eine attraktive Grundlage für Investitionen und langfristigen Aufenthalt.

  • Bevölkerung: ca. 1,8 Millionen

  • Sprachen: Lettisch, Russisch, Belarussisch, Englisch u.a.

  • Wirtschaft: Offen und klein, mit stark entwickeltem Transitsektor

  • Währung: Euro (€)

Das lettische Residenzprogramm durch Investition (Golden Visa)

Seit seiner Einführung im Jahr 2010 hat das lettische Residenzprogramm durch Investition mehr als 1,3 Milliarden Euro an Kapital ins Land gebracht. Es richtet sich an vermögende Einzelpersonen, die durch eine qualifizierte Investition eine Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land erhalten möchten.

Firmenbeteiligung in Lettland:

  1. Mindestinvestition von 50.000 €, wenn die Firma jährlich mind. 40.000 € Steuern zahlt

  2. Staatsbeitrag: Einmalzahlung von 10.000 € an den lettischen Staat

 

Finanzielle Mindestmittel zur Lebenshaltung:

  • Einzelperson: 15.480 €/Jahr

  • Paar: 20.640 €/Jahr

  • Paar mit einem Kind: 22.188 €/Jahr

Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können mitbeantragt werden.

Wesentliche Vorteile

  • Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium in Lettland als EU-Mitgliedstaat

  • Visafreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums

  • Keine Mindestaufenthalts-dauer erforderlich für die Verlängerung

  • Schnelles Verfahren: Bearbeitung in 30–90 Tagen

  • Attraktives Steuerumfeld

  • Optimale Lage: Zugang zu westlichen & östlichen Märkten, inkl. Russland

  • Niedriger Investitionseinstieg: ab 60.000 €

Warum Lettland?

  • Zentrale Lage: Verbindungspunkt zwischen West- & Osteuropa

  • Hauptstadt Riga: UNESCO-Welterbe mit mittelalterlichem Flair & Moderne

  • Lebensqualität: 50 % Waldfläche, niedrige Kriminalität, gute Luft

  • Günstige Lebenshaltungskosten

  • Moderne Infrastruktur mit Flughäfen, Häfen und Schienennetz

Weitere Vorteile für Investoren

  • 20 % Körperschaftssteuer (zurückgestellt bei Reinvestition)

  • EU-Binnenmarktzugang: über 450 Millionen Konsumenten

  • Hohe Standortattraktivität für Firmengründungen

  • Stabile Rechtssicherheit & Politik

Verfahren für das lettische Residenzprogramm durch Investition (Golden Visa)

01

Erstkontakt

Anfrage bei GSK Advisory

02

Vorprüfung & Vertrag

Erste Due-Diligence, Vertragsunterzeichnung

03

Antragstellung

Persönliche Einreise nach Lettland zur Abgabe der Fingerabdrücke & Kontoeröffnung

04

Bearbeitung
 
Behördliche Bearbeitungszeit 30–90 Tage
 

05

Erhalt der Aufenthaltskarte
 
Persönliche Abholung der Aufenthaltsgenehmigung  in Lettland
 

  • Verliere ich meinen bisherigen Wohnsitz?
    Nicht zwingend. Mehrfache Wohnsitze oder steuerlich optimierte Strukturen sind oft möglich.
  • Welche Voraussetzungen gelten in der EU für Wohnsitzverlagerung?
    Je nach Land: Finanznachweis, Krankenversicherung, keine Vorstrafen, u. U. Investition oder Geschäftsgründung.
  • Wie lange dauert der Prozess?
    Zwischen 4 und 24 Wochen – abhängig vom Zielland, Aufenthaltsmodell und Dokumentationsumfang.
  • Was ist steuerlich zu beachten?
    Je nach Land: Pauschalbesteuerung, Territorialprinzip oder Sonderregelungen für Zuzügler. Wir analysieren Ihre Situation individuell.
  • Wie hoch ist die Mindestinvestition für das Programm?
    Die Mindestinvestition beginnt bei 60.000 Euro für eine Beteiligung an einem lettischen Unternehmen sowie einer zusätzlichen einmaligen Zahlung an den Staat.
  • Können Familienmitglieder in den Antrag einbezogen werden?
    Ja, der Hauptantragsteller kann seinen Ehepartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren in den Antrag aufnehmen.
  • Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
    Erforderlich sind u. a.: Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit) Nachweis der Investition (z. B. Grundbuch oder Unternehmensbeteiligung) Herkunftsnachweis der Mittel Nachweis der finanziellen Eigenständigkeit (z. B. Bankauszüge) Strafregisterauszug Aktuelle Passfotos Gültige Krankenversicherung (mind. 1 Jahr) Vollständig ausgefülltes Antragsformular Heiratsurkunde (bei Antrag mit Ehepartner) Geburtsurkunden von Kindern Zahlungsnachweise aller staatlichen Gebühren
  • Welche Anwesenheitspflichten bestehen im Rahmen des Programms?
    Es bestehen keine spezifischen Anforderungen an den Aufenthalt oder die physische Präsenz, allerdings müssen Antragsteller Lettland einmal jährlich besuchen und bestätigen, dass ihre Investition weiterhin besteht.
  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?
    Die Antragsteller wählen eine qualifizierte Investitionsoption, reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein und durchlaufen ein Due-Diligence-Verfahren. Nach Genehmigung müssen sie innerhalb von drei Monaten nach Lettland reisen, um ihre befristete Aufenthaltskarte persönlich abzuholen.
  • Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte kontaktieren Sie uns für genauere Informationen.
  • Welche Investitionsmöglichkeiten gibt es im Rahmen des Programms?
    Zur Auswahl stehen entweder eine Investition in das Eigenkapital eines lettischen Unternehmens sowie eine einmalige Zahlung an den Staatshaushalt oder der Erwerb von Immobilien in Lettland zuzüglich einer staatlichen Gebühr. Darüber hinaus müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur eigenständigen Lebensführung verfügen – ohne staatliche Unterstützung.
  • Welche Vorteile bietet eine Aufenthaltsgenehmigung in Lettland durch Investition?
    Die Vorteile umfassen das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und Studium in Lettland, visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums sowie ein schnelles und effizientes Antragsverfahren.
  • Was ist das lettische Residenzprogramm durch Investition?
    Das lettische Residenzprogramm durch Investition bietet Einzelpersonen und ihren Familien die Möglichkeit, durch erhebliche Investitionen im Land eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
  • Ist es möglich, durch das Programm die lettische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
    Ja, nach zehn Jahren legalem Aufenthalt in Lettland können Investoren einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.

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Tel: +43 664 4665077

E-Mail: office@gsk-advisory.com

 

Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht:
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Kammerzugehörigkeit:

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