GSK Advisory begleitet Unternehmer, Investoren und internationale Gründer bei der Firmengründung in Österreich – von der ersten Idee bis zur vollständig operativen Gesellschaft. Mit besonderem Fokus auf Wien, internationale Strukturen und Aufenthalts‑/Niederlassungs-fragen bieten wir eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand.
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Ganzheitliche Gründungsberatung (rechtlich, steuerlich & strategisch koordiniert)
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Spezialisierung auf internationale Gründer & Investoren
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Erfahrung mit GmbH, OG, KG, Einzelunternehmen & Holdingstrukturen
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Begleitung bei Bank, Notar, Behörden & Gewerbeanmeldung
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Optional: Geschäftsadresse, Virtual Office & Residence Advisory
Unser Ziel: Ihre Firma schnell, korrekt und zukunftssicher zu gründen – ohne unnötige Verzögerungen oder Risiken.
Österreich zählt zu den stabilsten Wirtschaftsstandorten Europas. Wien überzeugt insbesondere durch:
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politische und wirtschaftliche Stabilität
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Zugang zum EU‑Binnenmarkt
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hohe Lebensqualität
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transparente Rechtsordnung
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attraktive Rahmenbedingungen für internationale Unternehmer
Gerade für EU‑ und Drittstaatsangehörige ist eine professionelle Strukturierung entscheidend – hier setzt GSK Advisory an.
GSK Advisory steht für klare Kommunikation, rechtliche Präzision und internationale Erfahrung. Wir denken unternehmerisch – nicht bürokratisch – und vertreten Ihre Interessen gegenüber allen relevanten Stellen.
Eine Firmengründung ist mehr als ein Formular – sie ist die Basis Ihres Erfolgs.
Unsere Leistungen im Bereich Firmengründung
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Referenzen

FAQ zum Virtuellen Büro in Österreich
In Österreich stehen mehrere Rechtsformen zur Verfügung, darunter insbesondere die GmbH,, die AG die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), OG, KG, Einzelunternehmen sowie Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Die Wahl der Rechtsform hängt von Haftung, Kapitalbedarf, Steuerstruktur und Aufenthaltsstatus ab.
Ja. EU- und Nicht-EU-Staatsangehörige können in Österreich Unternehmen gründen. Für die Gründung selbst ist kein Aufenthaltstitel erforderlich. Allerdings können für Geschäftsführung, operative Tätigkeit oder Bankkontoeröffnung aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen relevant sein.
Nein. Für die Gründung einer österreichischen Gesellschaft ist kein Wohnsitz in Österreich erforderlich.
Wichtig: In der Praxis verlangen österreichische Banken bei der Eröffnung eines Geschäftskontos häufig einen gültigen Aufenthaltstitel sowie einen Wohnsitz in Österreich, insbesondere bei Nicht-EU-Bürgern. Dies betrifft nicht die Gründung selbst, ist jedoch für den operativen Start entscheidend.
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt EUR 10.000, wovon bei der Gründung mindestens EUR 5.000 einbezahlt werden müssen.
Die Dauer hängt von der Rechtsform und der Vorbereitung ab:
Standard-GmbH: ca. 1–3 Wochen
Vorratsgesellschaft (Shelf Company): oft innerhalb weniger Tage
Bankprüfungen und internationale Beteiligte können den Zeitrahmen beeinflussen.
Ja. Für Kapitalgesellschaften ist ein österreichisches Geschäftskonto erforderlich, insbesondere zur Einzahlung des Stammkapitals. Die Kontoeröffnung unterliegt bankinternen Compliance-Prüfungen und kann zusätzliche Unterlagen erfordern.
Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete, aber bislang inaktive Gesellschaft, die übernommen werden kann. Sie ist im Firmenbuch eingetragen und ermöglicht einen schnelleren operativen Start.
Zu den wichtigsten Steuern zählen:
Körperschaftsteuer (KöSt): 23 %
Umsatzsteuer (USt): in der Regel 20 %
Lohnabgaben, sofern Mitarbeiter beschäftigt werden
Die konkrete Steuerbelastung hängt von Struktur und Tätigkeit ab.
Eine Firmengründung allein begründet keinen Aufenthaltstitel. Sie kann jedoch Teil eines strukturierten Gesamtkonzepts sein, etwa im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige oder unternehmerisch tätige Personen.
Ja. Jede österreichische Gesellschaft benötigt eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Österreich. Diese kann auch über ein Virtual-Office-Modell erfolgen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ja. GSK Advisory unterstützt unter anderem bei:
Koordination mit Steuerberatern und Notaren
Firmenbuchänderungen
Geschäftsführungs- und Gesellschafterwechseln
Relocation- und Aufenthaltsfragen
virtuellen Bürolösungen
Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch und Russisch. Weitere Sprachen sind je nach Projekt und Bedarf möglich.
Die Vorteile einer Vorratsgesellschaft in Österreich sind die sofortige Verfügbarkeit, Zeitersparnis bei der Firmengründung, eine bereits eingetragene GmbH im Firmenbuch sowie eine beschleunigte Aufnahme der Geschäftstätigkeit – ideal für Investoren und internationale Unternehmer.

